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Das Losverfahren ist ein Verfahren zur Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip.

Generell wird das Losverfahren dort angewandt, wo jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint.

Angewandt wird es zum Beispiel bei der Zuteilung von Studienplätzen, bei der Einberufung von Wehrpflichtigen, bei der Zuteilung von knappen Gütern, bei der Festlegung von Partien und Startplätzen im Sport.

> Zitat

Ich denke schon, dass ein solches Losverfahren rechtssicher sein könnte.
Warten wir mal ab, es gab allerdings auch schon Gerichte, welche das nicht so sehen.
Schwierig!

Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

Hat nix mit Berlin am Hut, trotzdem:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat quasi das umstrittene Losverfahren gekippt, mit denen die Kommunen entschieden hatten, welche Spielhalle zum 1. Juli schließen musste, welche bleiben durfte. In Hannover dürften mehr als zwei Dutzend Spielotheken vor der Wiedereröffnung stehen.



Gepostet am 08.04.2020 um 18:15 von:
Benutzer: Burgunder
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