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» Berlin Losverfahren jetzt zum Oberverwaltungsgericht ! «

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liegen zwei Berliner Spielhallen zu nah beieinander, darf einer davon per Losverfahren die Erlaubnis verweigert werden. Die entsprechende landesgesetzliche Regelung sei nicht zu beanstanden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag im Eilverfahren.




1.April 2020
Das Bezirksamt hatte sich demnach an die Vorgaben zum Losverfahren gehalten: Zwei Mitarbeiter hätten die neutral gestalteten und äußerlich identischen Lose vorbereitet, zwei andere hätten dann gezogen. Das Verfahren sei nicht nur protokolliert, sondern in einer Fotodokumentation auch nachvollziehbar festgehalten worden.

Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

pg.



Gepostet am 07.04.2020 um 09:31 von:
Benutzer: petergaukler
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