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>Was ist eigentlich hieraus geworden?


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim Bundesfinanzhof (BFH) sind zwei Verfahren unter den Aktenzeichen XI R 23/18 und XI R 26/18 zur Frage der Steuerbarkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten anhängig. Eine mündliche Verhandlung hat am 11.12.2019 stattgefunden, es wurde noch kein Urteil verkündet. Im Hinblick darauf, dass mit Ablauf des Jahres 2019 weitere Jahre in Bestandskraft erwachsen, kann es sinnvoll sein, entsprechende Änderung für diese Jahre gem. § 164 AO bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt zur Fristwahrung zu beantragen. Betroffen sind grundsätzlich die Jahre 2014 und davor.
Sobald das Urteil verkündet ist, kann der Änderungsantrag zurückgenommen oder eingehend begründet werden.
Wir werden Sie als DAV-Mitglied informieren, sobald der Bundesfinanzhof verkündet hat.
Ihr DAV-Vorstand

Zitat off

Seit ihr alle in Schockstarre, liebe Kollegen, oder was ist mit euch los?!

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Gepostet am 06.04.2020 um 20:11 von:
Benutzer: Burgunder
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