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» GmbH in Liquidation «
nein, solange die GmbH noch nicht gelöscht ist, darf noch keine Abmeldung von Amts wegen gemacht werden, da die Firma ja noch nicht komplett abgewickelt ist
Gepostet am 19.03.2020 um 17:03 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117595#post117595
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