Forum-Gewerberecht
» Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie «
Guten Morgen,
bei uns im Landkreis haben wir die Vereinbarung getroffen, dass wir als Gewerbe-/Ordnungsbehörde unser Gesundheitsamt unterstützen und erster Ansprechpartner für die Gewerbetreibenden sind - obwohl die RGL natürlich das Infektionsschutzgesetz ist.
Die Außendienste/Kontrollen werden aktuell durch die Polizei und die jeweiligen Kommunen vor Ort vorgenommen (Amtshilfe).
"Problematisch" sind bei uns aktuell auch Läden wie Mac Geiz, Tedi & Co. Da werden dann Schreiben vorgelegt, wonach 50% Drogerie-Artikel, 15% Lebensmittel, 10 % Tierbedarf und 10% Gartenbedarf im Sortiment vorgehalten werden und die Kollegen im Außendienst wissen dann auch nicht weiter
Ein Blumenhändler (Schnitt- und Topfblumen, Verkaufsstelle innerhalb eines Lebensmittelmarktes) hatte einen Zettel ausgelegt, wonach er als Mitglied der Gartenbau-BG ein Gartenbauunternehmen sei und daher öffnen dürfe ... Kreativ ist er ja ...
Gepostet am 19.03.2020 um 09:31 von:
Benutzer: Engelchen
Der Original-Beitrag :
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