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Hallo aus Helmstedt

Zumindest für Niedersachsen bin ich der Ansicht, da die in Frage kommenden Erlasse auf dem Infektionsschutzgesetz basieren, das die zuständige Behörde das jeweilige Gesundheitsamt ist.

Die kommunalen Gewerbeämter und Gaststättenbehörden sind daher m.E. nach außen vor.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 19.03.2020 um 08:12 von:
Benutzer: Delius
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