Forum-Gewerberecht
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Guten Morgen,
@domar,
auch bei uns hat die Geschäftsführung (anssäsig in Dortmund) t.... die Ansicht, dass eine Öffnung gerechtfertigt ist weil man "Lebensmittel" (verschiedene Süßigkeiten) im Kassenbereich anbietet.
Hierzu die Aussage vom "Städte- und Gemeindebund NRW":
Geschäfte,die ein Mischsortiment an Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Non-Food-Artikeln (Dekorationsartikel oder Kleidung) anbieten, fallen nicht unter die in Ziffer 5 Satz 1 aufgezählten Einzelehandelsbetriebe (Erlass vom 17.3.2020 für NRW). Auch hier ist der Schwerpunkt des Sortiments entscheidend, der in der Regel auf den Non-Food-Artikeln liegt.
[B]Bleibt alle gesund........... [/B]
Gruß aus Wittgenstein
Gepostet am 19.03.2020 um 07:15 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
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