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Guten Morgen aus LU,

Gewerbeuntersagungen sind zZ nicht Zielführend, hier sind im Moment Sofortmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angesagt Kontrollaufgaben bei den Ordnungsämtern, Ahndung nach § 73 des Gesetzes im OWi Falle die Stadt/Kreisverwaltung, im Falle einer Straftat nach § 74 die Polizei

Ungerechtigkeiten was Öffnungs-/Schließungsanordnungen angeht, wird es in dieser neuartigen Situation immer geben, die haben wir ja auch schon in Normalzeiten, siehe Einzelhandelsöffnungszeiten und z.B. REWE to go in Aral Tankstellen am WE oder Nachts. Ich denke, wir hier sind alle zu "klein" und zu schlecht bezahlt, uns darüber den Kopf zu zerbrechen. Ich gehe da nach dem Motto aus der Bundeswehrzeit "melden macht frei" und gebe meine Bedenken an meine Vorgesetzten weiter, die mit der Politik täglich zusammensitzen. Gleiches mache ich im übrigen, wenn Gewerbebetriebe anrufen, die ich nicht einordnen kann, ob sie geschlossen sein müssen oder offen haben dürfen, einfach an den nächsten Vorgesetzten verweisen.

Gruß aus LU



Gepostet am 19.03.2020 um 06:28 von:
Benutzer: jascha
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