Forum-Gewerberecht

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Zu später Stunde mal was vom Landkreis Gießen mit 18 Kommunen. Bei mir steht das Telefon auch nicht still. Folgende Fragen aus den Kommunen erreichen mich:
Was ist mit
Massagestudios,
Tattoo-Studios, Solarium etc.
Eisdielen
Verkaufsstellen mit Sitzgelegenheit wie zum Beispiel Bäckerstuben
Angelshop mit Verkauf von Futter (20%)
Verkauf von abgepackten Lebensmittel wie zum Beispiel bei Tedi (5 %).

Ich habe zunächst gesagt, dass Eisdielen, Bäckershop etc. nur über die Ladentheke und bis 18 Uhr möglich ist. Kein Verzehr an Ort und Stelle. Denn dort werden keine Speisen zubereitet (das sind sie schon bereits, nicht wie im Restaurant). Hier ist im Übrigen oftmals ein sozialer Hotspot älterer Menschen. Das muss man nicht unterstützen und wäre wohl dann auch die "enge Auslegung".

Über falsch oder richtig würde ich hier nicht reden wollen. Eher gut oder schlecht. Oder anders formuliert: Es gibt wie so oft kein schwarz oder weiß. Dennoch müssen Entscheidungen her...



Gepostet am 18.03.2020 um 19:35 von:
Benutzer: domar
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