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Meines Erachtens in einem solchen Fall schwer zu rechtfertigen. Gerade weil eine Prognose über einen "längeren" Zeitraum angestellt werden sollte.

Sicherlich hat bei Euch aber der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen?!

Diese gilt nun umzusetzen. Ihr solltet in Absprache mit Eurem Kreis handeln und Unterstützung beim Vollzug anbieten.

Die Generalnorm des Polizei- und Ordnungsgesetzes sollte auf jeden Fall greifen, sodass ihr mittels einer mündlichen Anordnung auf jeden Fall schließen könnt.

Eine konkrete Gefahr liegt nach meinem Erachten auf jeden Fall vor!



Gepostet am 18.03.2020 um 15:24 von:
Benutzer: LKGF
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