Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von LKGF[/i]
Eine Gewerbeuntersagung setzt die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus!

Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Gewerbetreibende für die Zukunft nicht die Gewähr dafür bietet, seinen Betrieb künftig ordnungsgemäß zu führen. Folglich ist eine Zukunftsprognose anzustellen.

Das ist nach meinem Dafürhalten kurzfristig nicht möglich. Regelmäßig sind Gewerbeuntersagungen auszusprechen, wenn z.B. hohe Steuerrückstände vorliegen oder eine mangelnde Leistungsfähigkeit vorliegt.[/quote]

Reicht in diesem Fall nicht eine Prognose aus, dass wenn man davon ausgeht, dass der Betreiber in Zukunft den hygienischen Vorgaben der Ordnungsbehörde nicht nachgeht?

Gibt es evtl. eine andere Möglichkeit die Betreiber dazu zu bringen?
Wir sind eine kreisangehörige Stadt... eine Allgemeinverfügung wurde bei uns nicht gemacht...



Gepostet am 18.03.2020 um 15:20 von:
Benutzer: PGB
Der Original-Beitrag :
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