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» 2020-03-16 NRW Spielhallen dürfen nicht öffnen «

 Moin  

Beigefügt übersende ich den Erlass des MAGS NRW vom 15. 03. 2020 z. K.

Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020
Zitat on
[SIZE=20][B]Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:[/B][/SIZE]

Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen ab dem 16. 03. 2020
Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen ab dem 16.03.2020
Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020
Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
Zusammenkünfte in [B]S[/B][B]pielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab dem 16.03.2020[/B]
Gleiches gilt für Prostitutionsbetriebe ab dem 16.03.2020.

Grüße



Gepostet am 16.03.2020 um 08:17 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117554#post117554


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