Forum-Gewerberecht

» Wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es noch immer nicht das Selbe «

   

Da der Informatiker hier aber eine Tätigkeit ausübt, für die er nicht studiert haben muss, muss er diese trotzdem gewerberechtlich anmelden.

Der Informatiker muss nur dann kein Gewerbe anmelden, wenn er eine selbständige Tätigkeit ausübt, für die er zwingend sein Studium braucht und sich diese Wissen auch nicht mal so selbst aneignen kann.
Eine Homepage kann mittlerweile jeder etwas computerinteressierte programmieren.

Ein studierter BWLer, der als Unternehmensberater tätig ist, muss auch ein Gewerbe anmelden, denn als Unternehmensberater kann theoretisch auch jeder "Dahergelaufene" tätig sein. Dafür muss man nicht studiert haben.

Anders sieht es z.B. beim Architekten, Arzt, Rechtsanwalt aus. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten ist zwingend ein entsprechendes Studium notwendig.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 12.03.2020 um 16:44 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117537#post117537


Beitrags-Print by Breuer76