Forum-Gewerberecht

» Widerruf einer Messefestsetzung «

Die Festsetzung nach § 69 GewO genehmigt eine Veranstaltung aber nicht, sie setzt sie nur fest und gewährt ihr so gewisse Privilegien.

Im Grunde kann doch jeder Markt etc. auch ohne Festsetzung als private Veranstaltung abgehalten werden, nur eben ohne die Privilegien wie z.B. Reisegewerbekartenfreiheit.



Gepostet am 12.03.2020 um 16:32 von:
Benutzer: SteBa
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