Forum-Gewerberecht

» Widerruf einer Messefestsetzung «

Dem kann ich leider so nicht zustimmen.

Mit dem Festsetzungsbescheid ist ein positiver VA an den Veranstalter zugegangen. Und da die Veranstaltung nicht stattfinden darf, muss der positive Bescheid wieder zurück genommen werden. Schließlich wird der Veranstalter in seinem Handeln und Tun eingeschränkt bzw. aufgefordert, es zu unterlassen.

Daher sehe ich es schon, d. wir in gewerberechtlicher Hinsicht sehr viel damit zu tun haben.

Grüße aus Rostock



Gepostet am 12.03.2020 um 11:56 von:
Benutzer: A.Pohnke
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