Forum-Gewerberecht

» Widerruf einer Messefestsetzung «

Es gibt ja auch viele (Markt-)Veranstaltungen die gar keiner Festsetzung bedürfen, da kann man ja auch nichts widerrufen.

Ich bleibe ebefalls dabei, eine korrekt erteilte Festsetzung wird nicht widerrufen, die Absage der Veranstaltung ist eine rein polizeirechtliche bzw. infektionsschutzrechtliche Maßnahme und keine gewerberechtliche.



Gepostet am 12.03.2020 um 11:32 von:
Benutzer: SteBa
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