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» Widerruf einer Messefestsetzung «

Hallo aus Helmstedt

Ich denke mal, das kann man so unterschreiben. In Nds gibt es einen Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der die zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu treffen. Somit sind die Gesundheitsämter in der Pflicht und nicht die Gewerbehörden. Eine rechtmäßig ergangene Festsetzung nach GewO ist m.E. nach auch nicht zu widerrufen, sondern wird durch die Anordnung der Gesundheitsbehörde quasi außer Kraft gesetzt.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 12.03.2020 um 08:49 von:
Benutzer: Delius
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