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» Widerruf einer Messefestsetzung «

   

Ich denke auch, dass die Festsetzung nicht widerrufen werden muss. Die Voraussetzungen zur Festsetzung waren schließlich alle erfüllt, so dass der Veranstalter einen Anspruch auf die Festsetzung hatte.

Wenn nun die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder einer Sicherheitsempfehlung nicht stattfinden soll, ist es in der Verantwortung des Veranstalters, ob er diese stattfinden lässt oder nicht. Und wenn mal eine Anweisung kommen sollte, sämtliche Veranstaltungen abzusagen und das öffentliche Leben einzustellen, so hebelt diese polizeiliche Anordnung "von oben" sowieso alles andere aus.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 12.03.2020 um 07:51 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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