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» Widerruf einer Messefestsetzung «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich stehe jetzt zwar nicht vor diesem Problem, aber muss denn solch eine Festsetzung überhaupt widerrufen werden? Meine Idee wäre, den Veranstalter nur von der Pflicht zur Durchführung der festgesetzten Veranstaltung zu befreien und, da das ja nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegt, evtl die Gebühr zu erlassen.

Regina Runge



Gepostet am 11.03.2020 um 13:19 von:
Benutzer: Runge
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