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» IKM-Schreiber - sozial unwertige Tätigkeit? «

 Moin  

Die Frage ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich schreibe dennoch nochmal etwas dazu, da sich bisher kein anderer geäußert hat.

Nach meinem Kenntnisstand steht in den meisten AGB der gängigen Partnervermittlungen ausdrücklich drin, dass es diese "Fake-Profile" gibt und man erklärt sich quasi damit einverstanden. Aus dem Grund sehe ich nichts sozial Unwertes darin. Dass er ver*** ist, ist klar. Aber auf Grund dessen dass es in den AGB steht quasi legal. Deshalb sehe ich in der gewerblichen Tätigkeit als solche kein Problem.

Was ist der Grund für das Gewerbeuntersagungsverfahren?
Wenn Sie die Tätigkeit als nicht gewerblich einstufen, dann wäre ein GU-Verfahren ohnehin nicht das richtige.

Viele Grüße
VeSa



Gepostet am 04.03.2020 um 13:31 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117409#post117409


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