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» Kosten für das Führungszeugnis beim Wachpersonal «

Hallo,

du brauchst für die Bewachungspersonen kein Führungszeugnis für Behörden, sondern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Die Inhalte bei beiden Varianten können durchaus abweichen.

Am besten einen Zugang über das Portal beim Bundeszentralregister ([URL]www.informju.de[/URL]) beantragen. Darüber kann dann die unbeschränkte Auskunft online beantragt werden. Ist dann in der Regel spätestens nach 14 Tage geliefert.



Gepostet am 03.03.2020 um 10:58 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117399#post117399


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