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» Kosten für das Führungszeugnis beim Wachpersonal «

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe jetzt 2 Fälle von Wachpersonen welches über das Bewacherregister gemeldet wurde und ich eine erstmalige Zuverlässigkeitsprüfung für beide Personen durchführen muss.
Nun habe ich bei unserem Einwohnermeldeamt nachgefragt wegen dem Führungszeugnis (§ 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG). Ich war der Meinung wenn ich das Führungszeugnis für Behördenzwecke beantrage, dies auch komplett kostenlos im Rahmen der Amtshilfe ist. Mein Einwohnermeldeamt meinte aber jetzt dass ich das was an das Bundesamt für Justiz geht übernehmen muss und nur die Gebühr die in unserer Stadt bleibt erlassen bekomme. Es gibt wohl in dem Programm vom EMA keinen Punkt an dem Behörden kostenlose Auskunft erhalten.

Ich bitte um Hilfe.



Gepostet am 03.03.2020 um 10:43 von:
Benutzer: *Steff*
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