Forum-Gewerberecht
» Gewerbeuntersagung wegen fehlender Gaststättenerlaubnis «
Im Zweifel müsste der Weg doch sein, die Beantragung der Erlaubnis durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern durchzusetzen und parallel nach § 19 GastG den Alkoholausschank bis zur Erteilung einer Erlaubnis zu untersagen? Letzteres wäre ja eigentlich wegen der nicht erteilten Erlaubnis überflüssig aber auch nicht rechtswidrig, oder? Ich denke auch, dass nur wegen des Gaststättenbetriebes eine Anwendung von § 35 GewO unverhältnismäßig wäre. Aber je nachdem wie lange der Zustand anhält, dass die Genehmigung nicht beantragt wird, würde ich laut über Unzuverlässigkeit wegen nicht ordnungsgemäßer Betriebsführung nachdenken. Könnte man in so einem Fall z. B. eine Zapfanlage vorübergehend außer Betrieb setzen lassen? Bei uns in SH gilt GastG Bund. Man muss es nicht komplizierter denken, oder?
Gepostet am 27.02.2020 um 16:08 von:
Benutzer: ThomasS
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