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 Moin   aus Hückeswagen,

gaststättenrechtlich sehe ich hier auch keinen Handlungsbedarf.
Die Gäste brauchen für ihre Hopfensmoothies usw. doch bestimmt nichts zahlen, oder?
Wir würden denen, je nach Umfang und Lage, eine Ausnahmegenehmigung nach LImSchG erteilen, ansonsten empfehlen, die Nachbarn mit einzuladen oder zumindest zu informieren und fertig    .

Einen schönen restlichen SchlaDo wünscht
Roland Kissau



Gepostet am 27.02.2020 um 12:58 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117368#post117368


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