Forum-Gewerberecht

» Strohfrauverhältnis?! «

Hallo,

ich bin etwas verwundert, dass man eine Schuldner der öffentlichen Hand vor die Wahl stellt Widerruf einer Erlaubnis oder abmelden des Gewerbes. Wenn die Schulden rechtlich sichere Höhe haben ist meiner Meinung nach immer eine Gewerbeuntersagung und/ oder ein Widerruf der erteilten Erlaubnis durchzuführen, alleine schon wegen dem dann fälligen Eintrag im GZR. Wird dies nicht gemacht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Schuldner in einer anderen Kommune den gleichen Blödsinn wieder macht.

Ansonsten kann ich meinem Vorredner nur zustimmen, Beschäftigungsverbot für die Mutter und dies auch kontrollieren. Verstößt die Tochter gegen d9ie Auflage, ist sie selbst unzuverlässig mit der Folge: Widerruf der Erlaubnis

Sollte die Mutter Eigentümerin sein, kann selbst dann ein Betretungsverbot als Auflage erteilt werden, siehe Urteil des VG Neustadt 4 K 1091/12.NW (Datei war leider zu groß zum hochladen)

Gruß aus LU



Gepostet am 27.02.2020 um 06:26 von:
Benutzer: jascha
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