Forum-Gewerberecht

» Strohfrauverhältnis?! «

   

im nichtöffentlichen Bereich könnte man noch etwas ausführlicher diskutieren, aber soviel mal vorweg, die Tochter hat einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Ein Strohmannverhältnis ist anzunehmen, muss aber von der Behörde auch bewiesen werden.

Ansonsten könnte man auch über ein Beschäftigungsverbot nach § 21 Abs. 1 GastG nachdenken.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 26.02.2020 um 11:04 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117357#post117357


Beitrags-Print by Breuer76