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Hallo zusammen,

wir haben gerade einen Fall, bei dem ich für ein paar Anregungen dankbar wäre  smile  

Eine Gaststättenbetreiberin hat schon länger finanzielle Probleme. Sie hat schon bei meiner Vorgängerin das drohende Widerrufsverfahren immer weiter hinausgezögert (das Gebäude würde sowieso ohnehin in Kürze verkauft usw...). Nachdem ich ihr mitgeteilt habe, dass wir weitere Verzögerungen nicht hinnehmen und einen Widerruf ihrer Gaststättenerlaubnis einleiten werden, wenn sie den Betrieb nicht von sich aus abmeldet.

Daraufhin hat sie den Betrieb der Gaststätte auf Ende des Monats abgemeldet.

Nun kam jedoch (in meiner Abwesenheit) ein Antrag ihrer Tochter, für den auch schon alle Unterlagen vorliegen. Einzelnen Äußerungen der Antragstellerin ist klar zu entnehmen, dass ihre Mutter auch weiterhin vor Ort sein wird ("Ich betreibe die Gaststätte ja gemeinsam mit meiner Mutter").

Daher stellt sich mir die Frage, wie wir am besten vorgehen. Ein Gespräch mit Mutter und Tochter habe ich fest eingeplant, bei denen ich ihnen klarmache, dass die Mutter für uns unzuverlässig ist und deshalb nicht geschäftsführend tätig werden darf. Auch sei ja gemäß (noch vorzunehmender) Gewerbeanmeldung nur die Tochter die Betreiberin. Die Mutter dürfe also nur als Angestellte tätig werden und beispielsweise bedienen.

Entsprechendes würde ich mir auch gerne von beiden unterschreiben lassen.

Hätten wir auch das Recht, uns ein Betriebskonzept oder einen Arbeitsvertrag der Mutter vorlegen zu lassen?

Auch stellt sich mir die Frage, ob es angesichts der Tatsache, dass die Gaststätte ja im Prinzip weiterbetrieben wird - wenn auch offiziell von der Tochter - sinnvoll wäre, die Gaststättenerlaubnis der Mutter nun doch zu widerrufen. Bzw. ist dies überhaupt möglich, wenn sie ihr Gewerbe abgemeldet hat?

Bitte entschuldigt die vielen Fragen! Die Konstellation ist für mich nur überhaupt nicht zufriedenstellend und einen vergleichbaren Fall hatte ich noch nicht...

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!



Eine Anmerkung noch: Womöglich wäre dieser Beitrag im nichtöffentlichen Forum besser aufgehoben. Es wäre super, wenn mich die Administratoren in diesem Zusammenhang freischalten könnten!



Gepostet am 26.02.2020 um 10:12 von:
Benutzer: Nachwuchsbeamter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117355#post117355


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