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Ist das keine Privatveranstaltung, wird öffentlich jedermann eingeladen?   
Ich würde hier keinen Zusammenhang zum Gaststättenrecht sehen - eine Sperrzeitverkürzung würde somit entfallen. Ich würde hier eher auf das Polizeirecht (Thema Nachtruhe) abzielen, das wiederum gilt, meiner Meinung nach, für alle - unabhängig auf welchem Grundstück die "Veranstaltung" stattfindet.
Bei uns wäre dieser PA z. B. nicht im veranstaltungsrechtlichen Sinne anzeigepflichtig, da sicher nur ein bestimmter (privater) Personenkreis eingeladen wird und es somit keine Veranstaltung mit öffentlichen Charakter ist.



Gepostet am 25.02.2020 um 14:10 von:
Benutzer: Angestellte
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