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Hallo in die Runde,

habe einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit für einen Polterabend bekommen.
Normalerweise finden diese auf Privatgrundstücken statt und wir sehen von einer Sperrzeitverkürzung ab.
Dieser Polterabend soll aber auf einem öffentlich zugänglichen Vereinsgelände stattfinden und ich bin mir unsicher, ob eine Sperrzeitverkürzung benötigt wird.
Eine Veranstaltungsanzeige nach § 42 (1) OBG wurde bei der Gemeinde eingereicht. Erwartetes Besucheraufkommen sind ca. 80 Personen, da zu einem Polterabend nicht eingeladen wird, ist unklar wie viele Personen tatsächlich kommen und die Veranstaltung könnte größer werden.

Jetzt die grundlegenden Fragen: Wie geht ihr mit sowas um? Sperrzeitverkürzung ja oder nein? Und ist die Veranstaltungsanzeige nach § 42 (1) OBG überhaupt notwenig?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße aus Thüringen  smile  



Gepostet am 25.02.2020 um 09:00 von:
Benutzer: vollmer_c
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