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Aktuelle Neuerungen des im Jahre 2021 in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrags !

von der Seite des BA. Info

Als wichtigste Punkte der Entwurfsfassung werden aufgeführt:

· Einrichtung eines zentralen und spielformübergreifenden Sperrsystems auch mit Wirkung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie. Vorgesehen sind sowohl Selbst- als auch Fremdsperren.

· [B]Die Mindestabstände für Spielhallen bleiben bestehen[/B]. Näheres regeln die Länder.

· [B]Das Verbot von Mehrfachkonzessionen bleibt bestehen[/B], wenngleich auch Abweichungen in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt möglich sein sollen.

· Zusätzlich mögliche Härtefall-Befreiungen sind nicht über ein Entwurfsstadium hinausgekommen.

·[B] Liberalisierung von Online-Glücksspielangeboten, wie Online-Casinos, Sportwetten, virtuellen Automatenspielen.[/B]

· Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde, welche Spielabläufe prüft und sicherstellt, dass Regulierungsvorgaben eingehalten werden.



Für das terrestrische Spiel lasse sich noch nicht abschätzen, wie die jeweilige Regulierung in den Ländern ausfallen werde, heißt es in der Pressemitteilung des BA weiter. Der derzeit vorliegende Entwurf der Länder muss noch von den Regierungschefs der einzelnen Länder verabschiedet werden. Kommt es zu einer Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz am[B] 5. März 2020 [/B]in Berlin, muss der Vertrag noch von allen Landesparlamenten ratifiziert und von der Europäischen Kommission notifiziert werden, damit er am 1. Juli 2021 in Kraft treten.



pg.



Gepostet am 15.02.2020 um 08:47 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
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