Forum-Gewerberecht

» Fachkundige Person «

Hallo,

fang doch erstmal mit einer OWi wegen des Auflagenverstoßes an (§ 144 Abs. 2 Nr. 3 GewO).

Gleichzeitig forderst Du die GmbH auf, dir den neuen Betriebsleiter zu nennen. Wird kein neuer Betriebsleiter, der im Besitz der erforderlichen Sachkunde ist, benannt, erfolgt der Widerruf der Erlaubnis nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO ist die Erlaubnis zu versagen, wenn keine mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat. Diese nachträgliche eingetretene Tatsache wäre ja dann der Fall und die Grundlage zum Widerruf der Erlaubnis.

Grüße aus dem Vogelsberg



Gepostet am 07.02.2020 um 08:52 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117212#post117212


Beitrags-Print by Breuer76