Forum-Gewerberecht

» Feld 11: Darf hier auch ein Nebenwohnsitz angegeben werden? «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

Neun Jahre bin ich nun dabei. Die Frage ist bisher noch nie aufgetaucht.
Jetzt hat aber eine Bürgerin in ihrer schriftlichen Anmeldung im Feld 11 ff nur ihre Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) angegeben und nicht ihren Hauptwohnsitz.
Klar, das Gewerbe kann in dieser Betriebsstätte angemeldet werden. Aber als Wohnsitz?

Die Formulierung im Formular GewA1 lautet [I]Anschrift der Wohnung[/I]. Bei Geve 4 lautet sie [I]Privatanschrift[/I]. Hilft beides nicht weiter, bzw. ist es juristisch nicht ausreichend genug ausformuliert.

Weiß jemand mehr? Gibt es ein kleines Urteil irgendwo zum Thema?


[B][COLOR=blue]Ceterum Censeo:[/COLOR][/B] Das Thema Spielrecht sollte hier im Forum stark zurückgedrängt werden oder ein eigenes Unterforum geschaffen werden.



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Gepostet am 06.02.2020 um 11:46 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117208#post117208


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