Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «

Bei uns ist es tatsächlich eine gemeinsame Erklärung.
Ich schicke ein Kopie der Akte mit einem Kurzanschreiben an die HWK mit der Bitte um Abgabe der gemeinsamen Erklärung und Weiterleitung an die IHK. Und irgendwann kommt bei mir ein Schreiben an, auf einem Kopfbogen mit Logos beider Behörden und auch zwei Unterschriften. Das funktioniert problemlos. Mal schneller, mal weniger schnell.



Gepostet am 29.01.2020 um 16:58 von:
Benutzer: VeSa
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