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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich führe ein GU-Verfahren gegen eine Dame, die als gewerbliche Tätigkeit "IKM- Schreiber" angemeldet hat.
Dank Wikipedia weiß ich nun, was das ist. Da heißt es nämlich:

"Als IKM-Schreiber (IKM steht dabei für Internet-Kontaktmarkt) wird jemand bezeichnet, der in Singlebörsen im Internet in die Rolle von virtuellen Identitäten schlüpft. Sein Tätigkeitsspektrum kann über das Erstellen von erfundenen Profilen bis zum Agieren für eine Vielzahl von Scheinidentitäten reichen. Zweck seiner Tätigkeit ist das Wecken bzw. Aufrechterhalten des Interesses von neugierigen Teilnehmern und Bestandskunden, je nach Portal der Generierung von kostenpflichtigem Mailverkehr oder Motivierung, Premiumdienste in Anspruch zu nehmen bzw. zu verlängern, oft aber auch das Unterbreiten von unlauteren oder betrügerischen Angeboten."

Für mich ist das Betrug und ich würde es als sozial unwertig einordnen - also kein Gewerbe.

Wie sehen Sie das und hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen mit derartiger Berufsgruppe gemacht?

Viele Grüße
Sabine Voß



Gepostet am 27.01.2020 um 16:35 von:
Benutzer: S. Voß
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117132#post117132


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