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Hallo aus Bad Fallingbostel,

wir haben das BGastG zwar schon länger nicht mehr, theoretisch vorstellen könnte ich mir das aber.
Der eigentliche Gastwirt könnte den Raum z.B. an eine Hochzeitsgesellschaft vermieten, die dort zwar feiert, Speisen und Getränke aber selber mitbringt und die Bewirtung auch mit eigenem Personal durchführt.

Klingt zwar irgendwie weltfremd, aber man müsste sicher genau erfragen, wie das dann ablaufen soll.

Regina Runge



Gepostet am 22.01.2020 um 16:27 von:
Benutzer: Runge
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