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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich würde prüfen, ob jetzt Versagungsgründe vorliegen. Wenn nicht, müßten die Widerrufsgründe von vor 20 Jahren ja ausgeräumt sein. Einer Erlaubnis würde in dem Fall m.E. nichts entgegen stehen.

Eine besondere "Wiedergestattung", wie bei der GU, gibt es in einem solchen Fall nicht.

Regina Runge



Gepostet am 22.01.2020 um 10:53 von:
Benutzer: Runge
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