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Guten Morgen in die Forenwelt,

bei mir ist (Person A) aus ei Ort (Ort A) aufgetaucht, der bei mir in (Ort W) eine Gaststätte übernehmen möchte, die aktuell noch von der Schwägerin der Person A betrieben wird.

Bis vor 20 Jahren hat Person A im Ort A eine Gaststätte geführt. Die Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte ist ihm vor ziemlich genau 20 Jahren durch Ort A widerrufen worden. Die Eintragung ist natürlich Bestandteil der Auskunft aus dem GZR.

Alle anderen aktuellen Unterlagen (Auskunft in Steuersachen / Schuldnerverzeichnis) sind aktuell sauber. Gibt es so etwas wie eine Rehabilitation nach einem so langen Zeitraum? Könnte ich der Person A mit ruhigem Gewissen eine Erlaubnis erteilen?

Stehe ein bisschen auf dem Schlauch. Danke für Eure Hilfe.



Gepostet am 22.01.2020 um 09:02 von:
Benutzer: Pedda
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