Forum-Gewerberecht
» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «
Warum die IHK Karten im Spiel hat ist verständlich. So soll sichergestellt werden, dass HWK und Behörde nicht überziehen und Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 HWO auch angemessen sind.
Der Wortlaut von § 16 Abs. 3 Satz 2 HWO:
[I]"Die Untersagung ist nur zulässig, wenn die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer zuvor angehört worden sind und in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt haben, dass sie die Voraussetzungen einer Untersagung als gegeben ansehen."[/I]
Gepostet am 16.01.2020 um 14:36 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117059#post117059
Beitrags-Print by Breuer76