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» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «

hallo Jannes,
über Sinn oder Unsinn kann man sich wohl streiten, aber es gibt es in der Praxis ...allerdings natürlich nicht in einem Schreiben, was auch nicht erforderlich ist
ich habe diesbezüglich gelernt, dass die Stellungnahme der IHK und der HWK nicht in einem Dokument sein muss, sondern nur gleich lautend... also zwei getrennte Schreiben, die inhaltlich der Maßnahme zustimmen...
sprich du schreibst beide gleichzeitig an und schilderst den Sachverhalt und wenn beide es so wie du beurteilen erlässt du deine Untersagungsverfügung
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Gepostet am 16.01.2020 um 13:47 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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