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Wie wäre es mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Ausübung eines Gewerbes trotz Gewerbeuntersagung?
In diesem Zusammenhang könnte man einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Amtsgericht beantragen, der einem auf den Zutritt zur Wohnung und den Betriebsunterlagen.

Ansonsten die angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Betriebsfahrzeug stilllegen mittels eines Vollstreckungsauftrages durchführen. Der Auftrag wird z.B. vom Amtsleiter / Behördenleiter erteilt.

Hier mal ein Formulierungsbeispiel:

V O L L S T R E C K U N G S A U F T R A G

Frau Kreisamtfrau XY wird hiermit nach § 5 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) ermächtigt, in dem gegen

Herrn / Frau, *.
wohnhaft:
Betriebsstätte:

durchzuführenden Vollstreckungsverfahren die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen - Stilllegung der Arbeitsgeräte sowie Versiegelung der Geschäftsunterlagen in einer dafür geeignet erscheinenden Büroeinrichtung - vorzunehmen.

Herrn / Frau AB wurde durch das Landratsamt ZZ-Kreis mit Verfügung vom ... die selbständige Ausübung des Gewerbes "" und darüber hinaus die selbständige Ausübung jeglichen, dem Anwendungsbereich des § 35 GewO unterliegenden Gewerbes - auch in der Eigenschaft als Vertretungsberechtigte eines Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person - nach § 35 Abs. 1 GewO untersagt.

Für den Fall der Nichtbeachtung der Verfügung wurde Herrn / Frau die zwangsweise Stilllegung der Arbeitsgeräte sowie die Versiegelung der Geschäftsunterlagen in einer dazu geeignet erscheinenden Büroeinrichtung nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 26 LVwVG angedroht.


Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 14.01.2020 um 12:21 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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