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[B]Beispiel: 100 DM Einsatz, 10% MwSt[/B]

Einsatz:
100 DM(inkl. 10 DM MwSt)

Gewinn(Spieler) :
60 DM(inkl. MwSt)

Kasse(Aufsteller):
40 DM(inkl. MwST)

Gewinn(Aufsteller):
30 DM (nach Abzug der MwSt)

[B]Problem: 60 DM (inkl. 6 DM MwSt) werden wieder ausbezahlt
Ziel: 40 DM(inkl. MwSt) = 36 DM (nach Abzug der MwSt)[/B]


[B]Problemlösung[/B]

[B]AQ 60% - 0,6 * MwSt[/B]

Damit die MwSt auf die Gesamtheit der Geldeinwürfe erhoben werden kann, wird die auf den verbleibenden Kasseninhalt zu entrichtende MwSt durch die Reduzierung des min. Spielergewinns auf die Spieler abgewälzt!


Einsatz:
100 DM(inkl. 10 DM MwSt)

Gewinn(Spieler) :
60 DM - 6 DM MwSt = 54 DM

Kasse(Aufsteller):
40 DM + 6 DM MwSt = 46 DM

Gewinn(Aufsteller):
36 DM (nach Abzug der MwSt)


[B]Zeitpunkt x / vermutl. 1982:[/B]
Die Vorgabe des min. durchschnittl. Gewinns wird bei den Geldspielgeräten mit Risikospiel(100/X) nur noch auf die interne Mathematik bezogen. Die tatsächliche Auszahlquote der internen Mathematik des Spiels hat nun im Detail keine wirkliche Relevanz mehr.

Annahme: Die Parameter (-0,6*MwSt, -0,4*MwSt) werden mit der Absicht der späteren Täuschung (Glawe, Linneweber) vertauscht.

[B]AQ 60% - 0,4 * MwSt = Erschwerung der Nachvollziehbarkeit, dass die MwSt eigentlich auf die Spieler abgewälzt wurde.[/B]



Gepostet am 13.01.2020 um 17:18 von:
Benutzer: MuttiIstStolz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117018#post117018


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