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Hallo Steba,

Vielen Dank für Ihre Antwort, sagen wir mal ich hatte früher ein Gewerbe als Veranstalter und bin derzeit selbstständig als Künstler.

Mein Gewerbe unterliegt der Kleinunternehmerregelung, und ich schreibe wie schon beschrieben noch eine einzige Rechnung für das Gewerbe.

Als ich meine Freiberuflichkeit sagen wir als Künstler angemeldet habe - habe ich dafür auch eine extra Steuernummer erhalten.
Die Schulden an das Finanzamt resultieren aus einer alten Schätzung (nicht abgegebene Steuererklärung) für das Gewerbe.
Ehrlich gesagt hatte ich das gar nicht mehr auf dem Schirm und das Finanzamt ist damit rausgerückt als es mit der Freiberuflichkeit steil bergauf ging.

Nun soll mir das Gewerbe entzogen/ abgemeldet werden - wäre es vielleicht schlauer das Gewerbe von mir aus abzumelden um die zwangsweise Abmeldung zu umgehen?

Hat diese zwangsweise Abmeldung folgen für meine Freiberuflichkeit?

Und ja - ich bin natürlich dran Schulden abzubezahlen!

Vielen dank für die Mühe!!!



Gepostet am 07.01.2020 um 22:09 von:
Benutzer: Bellara
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