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Hallo gmg,

es gibt kein "PTB-Spiel", auch wenn "Mario H" so etwas verbreitet.

Es gibt einen Vorgang des Spielens, für den man Geld zahlt und aufgrund von dessen Verlauf man manchmal Geld ausgezahlt bekommt. Das wird am deutlichsten in § 13 Nr. 3 SpielV. Oder aus anderem Mund, der sicher mehr berufen ist als der von "Mario H":

[quote][i]Original von Richter ([URL=http://vdai.de/rechtsgutachten/Richter_Umgehen%20Spielgeraete%20die%2
0Spielverordnung_GewerbeArchiv-2019#page=3]Gewerbearchiv 11/2019. S. 422-426, dort S. 424, rechte Spalte, Mitte[/URL]):[/i]
Das neue Denkmodell besteht darin, dass der Spieler nicht mehr einen Einsatz für ein Spiel leistet, sondern sich für einen bestimmten Geldbetrag eine Spielzeit kauft, in der die Möglichkeit des (zufälligen) Geldgewinns besteht.[/quote]

Die Spieldefinition von § 13 Nr. 1 SpielV bleibt letztlich ohne Konsequenz, wie spätestens die Begründung zu § 13 Nr. 2 u. 3 (Nr. 1 u. 2 aF) SpielV zeigt ([URL=http://vdai.de/regelwerke/BR-Drs0655-05.pdf#page=27]BR-Drs. 655/05. S. 23 unten bis S. 25[/URL]). Wenn man die Definition aber trotzdem zugrunde legt, dann gehört alles zwischen Einsatzleistung und Auszahlung zum Spiel, also auch der optionale Lauf der "großen" Walzen, sofern er stattfindet. In Termini von früher ist das Grundspiel zur Miniwalze (bei adp) geschrumpft und der Rest ist "Risiko-Spiel". Von rechtlicher Relevanz ist diese Analogie aber nicht!

In diesem Sinne wünsche ich allen frohe Weihnachten!



Gepostet am 23.12.2019 um 16:50 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116939#post116939


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