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[quote][i]Original von PeterSt[/i]
Hallo petergaukler,

interessante Idee. Ich würde sie aber auf jeden Fall mal mit einem Fachanwalt besprechen.

Verein klingt gut. Aber auch Vereine können ein Gewerbe betreiben (siehe z.B. [URL=http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/gewerbe.htm]hier[/URL]).

Bei einer Beschränkung auf Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit ist seit 2012 keine Spiehallenerlaubnis mehr erforderlich ([URL=https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&
jumpTo=bgbl112s2415.pdf#page=-1147]Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 57 vom 11. Dezember 2012, S. 2416, Artikel 1 Nr. 6[/URL]), aber bei TV-Geräten bleibt natürlich noch [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__13.html]§13 JuSchG[/URL].[/quote]

hallo PeterSt.

greift denn der § 13 JuSchg. auch bei einem Verein ?
(der ist ja nicht öffentlich )

pg.



Gepostet am 21.12.2019 um 14:58 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116922#post116922


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