Forum-Gewerberecht

» Vereinsrecht -Verein der Automatenfreunde ! «

Hallo,
Frage:
wie ist das eigentlich ?
Ich gründe einen Verein für Unterhaltungsautomaten .(Keine Geldspieler,nur TV Geräte und Flipper)
Die Adresse ist auch der Stammsitz des Vereins
Nun hat der Verein in der Woche ca. 40 Std.geöffnet (offiziell 40,inoffiziell 100 Std.)
In der Zeit ,wo offen ist , kann jeder der will und mag an den dort platzierten Spielgeräten spielen
eine Einlasskontrolle findet nicht statt
es reicht aus ,das am Eingang ein Eintrittsgeld bzw.eine Vereinsspende bezahlt wird ,
sodann kann jeder ob 80 oder Baby an den dortigen Geräten spielen und das den ganzen Tag
hier gilt weder eine Spvo. noch sonst etwas !
Ist sowas rechtlich haltbar ?
Gibt es Richtlinien die eingehalten werden müssen ?

Alkohol und Anderes gibt es gegen Entgeld !

Auf eine Antwort wartend !



pg.



Gepostet am 20.12.2019 um 21:07 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116919#post116919


Beitrags-Print by Breuer76