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@Meike

Der Themenbereich wurde, wenn auch nur bei aktuellen Anlässen schon seit vielen Jahrzehnten immer wieder angesprochen. Es folgten viele „Hilferufe zur Schaffung einer nationalen gesetzlichen Grundlage mit Rechtssicherheit“, die bis zum heutigen Tage jedoch unerhört geblieben sind. Lediglich die „Nutznießer“ und „Nichtverantwortlichen“ haben sich mit Schutzbehauptungen immer auf eine bestehende, angebliche rechtliche Grundlage positiv geäußert. Die Gerichte waren da in vielen Urteilen einsichtiger.    

Der DFB, als gemeinnütziger Verein, hat viele seiner Rechte ohne Notwendigkeit an die DFL für ein Trinkgeld abgetreten. Ob der DFB auf dieser Grundlage überhaupt noch das Recht hat, eine eigne Glücksspiellinie zu schaffen, muss wohl sehr intensiv geprüft werden, zumal jetzt schon keine rechtlichen Voraussetzungen mehr bestehen, die Entscheidungen der DFL zu beeinflussen.  

Bei Glücksspielen handelt es sich ja bekanntermaßen auch in Deutschland um ein Milliardengeschäft. Da ist es doch verständlich, wenn sich auch die Medienbranche ohne gesetzliche Verpflichtungen (!) darum bemüht. Wer kann das schon verübeln?  

Fakt ist, dass in Deutschland eine klare [b]nationale Glücksspiel-Gesetzgebung in Verbindung mit der Glücksspielsucht ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art[/b] und im Interesse des Volkes (Bürgers) schon seit Jahrzehnten unerwünscht ist! Es geht eben nicht um Anstand, Ethik und Glücksspielsuchtbegrenzung, etc.

Das Grundgesetz hat in Artikel 3 die Gleichbehandlung vorgeschrieben. Warum hat man das in den nationalen „Glücksspielgesetzen“ nicht berücksichtigt?  

[b]Nationales Glücksspiel bedeutet natürlich auch eine nationale deutsche Gesetzgebung ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art.   [/b]

Die Föderalismusreform führt leider nur zu „Posten- und Altersversorgungen“ und die Durchsetzung weiterer persönlicher Interessen auf Länderebene. Anstelle sich mit den aktuellen und globalen Themen zu befassen, werden in sechzehn Bundesländern individuelle Abhandlungen vorgenommen, die wiederum zunächst von mindestens sechzehn Verwaltungsgerichten nach unterschiedlichen Vorgaben behandelt werden müssen.            

[b]Die eigentliche Problematik im nationalen Glücksspielbereich liegt inzwischen aber in der europäischen und weltweiten Globalisierung und Vernetzung. Die amerikanische Vorgehensweise ist momentan wohl die einzige, richtige und überzeugende Reaktion auf die Ausuferung und unkontrollierbare Entwicklung der Glücksspiele. [/b]     

In diesem Zusammenhang stellen sich u. a. auch folgende Fragen:  

[b]1. Warum müssen die staatlich Bediensteten immer nur auf der untersten Ebene tätig werden? [/b]   

[b]2. Warum müssen Glücksspielsuchtvereine keine personenbezogenen Befähigungsnachweise vorweisen, die jeweils zeitlich auf maximal zwei Jahre begrenzt erteilt werden und ihre Tätigkeit nur dann honoriert bekommen, wenn sie eine spezifisch zu führenden Statistik vorweisen können und nach einer nationalen gesetzlichen Vorgabe die Glücksspielsucht bearbeiten[/b].         

[b]3. Wie kann man Glücksspiele im Rundfunk, Fernsehen, Internet, etc. ohne spezifizierte Auflagen und Missachtung des Jugendschutzes nur dulden?[/b]    

[b]4. Warum stärkt man einseitig die Macht der Medien? [/b] 

[b]5. Warum verzichtet man eigentlich bei Rundfunk, Fernsehen, Internet, etc. auf eine zusätzliche und steuerliche Einnahmequelle?     [/b]

[b]Es wird und muss immer eine nationale Glücksspielregelung ohne eine Ausnahmeregelung gleich welcher Art unter Berücksichtigung der EU-Richtlinien geben, um die Kontrolle zu behalten. Solange die nicht geschaffen ist, wird es in Deutschland auch keine Ordnung geben.[/b]  

Die Fragestellungen sind leider aufgrund der Problematik nicht differenziert genug!  

[b]1. Automatenindustrie bestehend aus Automatenhersteller und Automatenhandel [/b] 

Die Automatenhersteller und der Automatenhandel sollten gesetzlich verpflichtet werden, nur solche Geräte, etc. in Deutschland anzubieten und in den Verkehr zubringen, die mit einer Freigabe durch den Gesetzgeber belegt ist. Geräte, etc., die diese Auflagen nicht erfüllen oder manipuliert sind führen zur Strafbarkeit.

[b]2. Automatenaufsteller, Spielhallenbetreiber, private und staatliche Spielbanken [/b]

Automatenaufsteller, die Geräte, etc. mit der Freigabe erwerben oder aufstellen sind grundsätzlich von einer Strafbarkeit  befreit. Geräte, etc., die diese Auflagen nicht erfüllen oder durch den Aufsteller oder Betreiber manipuliert wurden, führen zur Strafbarkeit.  

3. Spieler, die privat im Internet, Fernsehen, PC, Handy, etc. ihrem Spielvergnügen nachgehen begehen keine strafbare Handlung, solange der Gesetzgeber diese Tätigkeit nicht durch eine nationale Glücksspielregelung ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art festgelegt hat.  

4. Die Automatenindustrie, Automatenhersteller, Automatenhandel, private und staatliche Spielbanken, Spielhallenbetreiber, Toto, Lotto, Klassenlotterie etc. werden nur bedingt und auf Zeit von der „Heimspielleidenschaft“ betroffen sein, weil es sich im Regelfall um einen ganz anderen Kundenkreis handelt. Hier geht es um Anonymität und dadurch um eine ganz andere Art des Glücksspiels und einer neuen Art von Glücksspielsucht, die der Gesetzgeber nur auf „amerikanische Art“ in den Griff bekommt wird.  

5. Die Statistik zeigt, dass jedes kleine und personenbezogene Unternehmen in Deutschland, so auch die „kleinen Spielhallen“, von einer Insolvenz betroffen sein kann. Deshalb ist die Existenzbedrohung bei der Betreibung einer Spielhalle (Standortabhängig) möglicherweise größer, als die Betreibung von drei Spielhallen. Hier ist u. U. eine Kompensierung auf Zeit möglich.  

Nur die Spielhallen unterliegen ja nicht der Gleichbehandlung, wie die anderen gewerblichen Unternehmen.  

Größere Räumlichkeiten führen schon vom Grundsatz her, zu höheren Miet- und Mietnebenkosten. Die Spielverordnung vom 27.01.2006 und die Vergnügungssteuern führen, wenn es momentan die Gerichte auch noch nicht so sehen wollen, zwangsläufig zu einer Erdrosselung. Deshalb sind hier konsequent die Rechtsbeistände gefragt. Keine Klage ohne Erdrosselungsantrag!            

6. Bei einer Schließung eines Unternehmens wird es zwangsläufig zu Entlassungen von Mitarbeitern kommen, dass ist Branchenunabhängig. Nur haben die örtlichen Behörden auch in der Vergangenheit darauf keine Rücksicht genommen.  

[b]Eine Einsicht wird hier erst erfolgen, wenn sich das Wahlverhalten entsprechend ändert. [/b]  



Gepostet am 24.02.2007 um 16:31 von:
Benutzer: anders
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