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Guten Morgen ins Forenrund!

Ich bin ein wenig verwirrt!  verwirrt  

Seid wann ist denn eine Shishabar eine eigene Betriebsart?
Zugegeben, unser Michel/Kienzle hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel, aber ich habe bisher noch nirgendwo hiervon gelesen.

Wäre in NRW auch ein bisschen blöd, da aufgrund unseres NiSchG das Rauchen in der Gastronomie verboten ist. Was würde denn da auch eine Betriebsart "Shishabar" überhaupt Sinn machen?  Kopfkratz  

Wenn dem aber so sein soll, wo finde ich dass?

Grüße von einem noch ziemlich dunklen Westzipfel.



Gepostet am 19.12.2019 um 07:01 von:
Benutzer: Ralf Wichterich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116896#post116896


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