Forum-Gewerberecht
» Genehmigungsfiktion in der Praxis «
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schön einen weiteren Kollegen aus Baden-Württemberg begrüßen zu dürfen.
Dein Sachverhalt würde für mich als Begründung ausreichen, die Frist für die Entscheidung zu verlängern.
Dem Gaststättenbetreiber den Grund für die längere Entscheidungsfindung schriftlich mitteilen und darauf hinweisen, das deshalb keine Genehmigungsfiktion eintritt.
Da er eh erst eröffnen kann, wenn die Umbaumaßnahmn abgeschlossen sind, wird er da auch nichts dagegen haben.
Möglicherweise würde es auch ausreichen sich darauf zu berufen, dass der Antrag noch nicht vollständig geprüft werden kann und somit quasi nicht alle Unterlagen vorliegen.
Ich halte die schriftliche Form aber für sicherer.
VG
Gepostet am 18.12.2019 um 15:37 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
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