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» Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte «

§ 12 GastG kann aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage sein, weil zum einen der besondere Anlass fehlt und es sich zum anderen bei Shisha´s nicht um die Abgabe von Speisen oder Getränken handelt. Dafür wird es ja eine Erlaubnis nach § 2 GastG geben. Ich würde hier eher eine Auflage nach § 5 GastG favorisieren.



Gepostet am 18.12.2019 um 14:56 von:
Benutzer: Ullrich
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