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Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine entsprechende Lüftungsanlage zur ordnungsgemäßen Versorgung von Frischluft, als auch genügend CO-Melder, sind vorhanden.

Unser Problem liegt vielmehr bei der Rechtsgrundlage. Ist der § 12 GastG die richtige Grundlage oder gibt es eine andere?



Gepostet am 18.12.2019 um 14:48 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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