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» Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte «
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine entsprechende Lüftungsanlage zur ordnungsgemäßen Versorgung von Frischluft, als auch genügend CO-Melder, sind vorhanden.
Unser Problem liegt vielmehr bei der Rechtsgrundlage. Ist der § 12 GastG die richtige Grundlage oder gibt es eine andere?
Gepostet am 18.12.2019 um 14:48 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
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